Pressemitteilung: Verkehr — Gesetzentwurf — hib 700/2026- Privilegierung von Elektrofahrzeugen soll verlängert werden

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel ihres Gesetzentwurfes „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist es, die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verlängern, den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen - insbesondere auf Busse und Nutzfahrzeuge - auszuweiten und den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern.
Die Zielsetzung der Novelle decke sich mit der des ursprünglichen Gesetzes, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Ziel des Elektromobilitätsgesetzes sei es, Kommunen die Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen. Durch die Anwendung der Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen werde die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe gefördert. Geplant ist, die pauschale Befristung bis 31. Dezember 2026 nach Paragraf 8 Absatz 2 EmoG aufzuheben. Sie solle sich nach dem neu gefassten Paragraf 5 EmoG nur noch auf die Privilegien des Paragraf 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 6 EmoG beziehen, die bis zum 31.Dezember 2035 verlängert werden. „Damit wird der Rechtsrahmen verstetigt, wodurch Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen, aber auch private Akteure gesichert wird“, heißt es in der Vorlage. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Stichwörter: Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Elektromobilitätsgesetz (EmoG), Bevorrechtigung Elektrofahrzeuge, Ausweitung Busse Nutzfahrzeuge, Kommunaler Handlungsspielraum, Befristung 31. Dezember 2026, Verlängerung 31. Dezember 2035, Kennzeichnung Bevorrechtigungen, Evaluierungen 2018 2021 2025, Elektrifizierung Fahrzeugklassen, kostenfreies Anwohnerparken, Praktikabilität Kommunen

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Märkte & Konjunktur