Pressemitteilung: Verkehr — Unterrichtung — hib 144/2026 - Gegenäußerung der Regierung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Berlin: (hib/HAU) Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der 138 Punkte umfassenden Stellungnahme des Bundesrates zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (214099) liegt als Unterrichtung vor (21/4301). Eine Vielzahl der Ländervorschläge lehnt die Bundesregierung der Vorlage zufolge ab. So unter anderen auch die Bitte des Bundesrates, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) „auch bei der Elektrifizierung neuer Bahnstrecken möglich ist, insbesondere bei der Elektrifizierung eines zweiten Gleises“. In der Gegenäußerung heißt es: „Die Errichtung eines zusätzlichen Gleises einschließlich seiner Elektrifizierung ist nach Auffassung der Bundesregierung zwingend UVP-pflichtig“. Es wird auf die „einschlägige Rechtsprechung des EuGH“ verwiesen. In anderen Fällen stimmt die Regierung den Änderungsvorschlägen der Länderkammer zu. So etwa bei der Forderung, die Regelung des „gesetzlichen Sofortvollzuges“ auf Betriebsanlagen für Straßenbahnen auszuweiten. Deutlich Kritik haben die Länder an der Art und Weise der Durchführung der Länder- und Verbändeanhörung geübt. Der Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes wurde laut Bundesrat mit E-Mail vom Freitag, 12. Dezember 2025, um 15:30 Uhr in die Beteiligung gegeben. Für die Zuleitung etwaiger Stellungnahmen sei eine Frist bis Montag, 15. Dezember 2025, um 10:00 Uhr gesetzt worden. (....)
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