Pressemitteilung: Verkehrspaket I - Aus zwei mach eins: Bürgerinnen und Bürger sparen sich bei der Fahrzeugzulassung einen Behördengang

Bislang mussten Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die etwa durch Auf- und Umbauten keine Betriebsgenehmigung mehr hatten, für die neue Zulassung ihres Fahrzeuges mit zwei Behörden in Kontakt treten. Einen zur sogenannten Bündelungsbehörde in Fulda oder Marburg-Biedenkopf, wo ein in diesen Fällen notwendiges technisches Gutachten geprüft wurde, und einen zur zuständigen Zulassungsstelle. Die Hessische Landesregierung hat unter der Führung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die Zulassung jetzt vereinfacht. Künftig werden alle hessischen Zulassungsstellen wieder sowohl die Prüfung des Gutachtens, als auch die Zulassung an sich durchführen. Die Zweistufigkeit des Verfahrens ist durch bunderechtliche Vorschriften vorgegeben, sie wird nun aber anders organisiert. Für die Halterinnen und Halter entfällt dadurch ein Behördenkontakt
„Unser Ziel ist es, Abläufe und Regeln so zu organisieren, dass sie den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Wer sein Auto umbaut oder für seinen Beruf ein Fahrzeug mit speziellen Aufbauten benötigt, soll nicht mit zwei unterschiedlichen Behörden in Verbindung treten müssen, wenn es auch einfacher funktioniert. Wenn künftig ein Weg zur Zulassung reicht, spart das Zeit und Nerven – genau darum geht es uns. Wichtig ist uns: Auch wenn ein Behördengang entfällt, wird das technische Gutachten selbstverständlich weiterhin auf Plausibilität geprüft. “, erklärte Verkehrsminister Kaweh Mansoori heute in Wiesbaden. Für die Verkehrssicherheit entsteht durch die veränderten Verwaltungsabläufe keine Veränderung, denn die Verantwortung für die technische Prüfung der Fahrzeuge bleibt weiterhin bei den entsprechenden technischen Gutachtern. Die zugehörige „ (....)

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Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HE)

Stichwörter: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HE), Verkehrspaket I, Fahrzeugzulassung, Behördengang, Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, Auf- und Umbauten, Betriebsgenehmigung, neue Zulassung, Bündelungsbehörde, Fulda, Marburg-Biedenkopf, technisches Gutachten, Zweistufigkeit des Verfahrens

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien