Pressemitteilung: Vermittlungsausschuss zum Straßenverkehrsgesetz einberufen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer Unterrichtung (20/11710) hervor. Durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes sollen Länder und Kommunen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können. Die örtlichen Behörden sollen Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können. Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Vermittlungsausschuss zum Straßenverkehrsgesetz einberufen

Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter: Deutscher Bundestag, Straßenverkehrsgesetz, Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522), Einberufung des Vermittlungsausschusses, Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes, Unterrichtung (20/11710), Straßenverkehrsordnung (StVO), Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr