Pressemitteilung: Vermittlungsverfahren zum Bundesschienenwegeausbaugesetz

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer von der Länderkammer vorgelegten Unterrichtung (20/10846) hervor, in der vier Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgeführt werden: So soll zum einen der Bund die Kosten für die durch die Sanierung benötigten Schienenersatzverkehre übernehmen. Außerdem sollen Bahnhöfe förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter: Deutscher Bundestag, Vermittlungsverfahren, Bundesschienenwegeausbaugesetz, 20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416, Einberufung des Vermittlungsausschusses, 20/10846

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur