Pressemitteilung: Verwaltungsgericht entscheidet über Obergrenze der Gesamtkosten 2027 – Branche erwartet noch höhere Trassenentgelte

Am 1. Oktober 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln im vorläufigen Rechtsschutz auf Antrag der DB InfraGO AG entschieden, die Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 (OGK 2027) um rund 880 Millionen Euro auf 8,2 Milliarden Euro zu erhöhen. SPNV-Aufgabenträger rechnen mit noch höheren Trassenentgelten im Vergleich zu 2026.
Die DB InfraGO hatte beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 24.06.2026 eingereicht, mit dem die Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 auf 7,3 Milliarden Euro festgesetzt worden war (OGK 2027). Das VG Köln hat entschieden, dass die OGK tatsächlich um etwa 880 Millionen Euro höher anzusetzen sind, nämlich auf 8,2 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber der OGK 2026 in Höhe von ca. 17,3 Prozent. Die Bundesnetzagentur hat bei der Festsetzung der OGK die Höhe möglicher Baukosten- und Instandhaltungszuschüsse geschätzt, weil deren Höhe noch nicht verbindlich feststand. Das VG Köln hält die Berücksichtigung solcher Zuschüsse für unzulässig, wenn diese noch nicht verbindlich feststehen. (....)

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Quelle: Bundesverband SchienenNahverkehr e. V.

Stichwörter: Bundesverband SchienenNahverkehr e. V., Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, Obergrenze der Gesamtkosten 2027 für Trassenentgelte, Erhöhung um rund 880 Millionen Euro auf 8,2 Milliarden Euro, SPNV-Aufgabenträger rechnen mit noch höhere Trassenentgelten

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr