Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Leipzig signalisiert Zustimmung zu Mindestpreisen für Fahrdienste
Leipzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig überprüft die Verwaltungsrichtlinie der Stadt Leipzig zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. In der mündlichen Verhandlung am 15.11.2024 haben die Richter erkennen lassen, dass die Stadt Leipzig grundsätzlich berechtigt ist, die Fahrpreise für Mietwagen zu regulieren, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen das erfordern. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit zur Regulierung der Mietwagenpreise als Korrektiv gegen Dumpingpreise und Verdrängungswettbewerb ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Kritisch hat sich das Verwaltungsagericht zu der konkreten Höhe des Mindestentgelts geäußert. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Mindestengelte für Mietwagen nicht über dem Taxitarif liegen. (....)
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Schlagwörter: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Stadt Leipzig, Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen, Verwaltungsgericht Leipzig, Signal, Zustimmung zu Mindestpreisen für Fahrdienste