Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erleichtert Kommunen, Anreize für Elektromobilität vor Ort zu schaffen. E-Fahrzeugen können besondere Privilegien eingeräumt werden – eigene, gebührenfreie Parkplätze beispielsweise oder das Fahren auf der Busspur. Ziel ist, den Umstieg auf E-Antriebe attraktiver zu machen und kommunale Ziele zum Klimaschutz und Luftreinhaltung schneller zu erreichen. Das EmoG ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Alle drei Jahre evaluiert ein Fachgremium im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), koordiniert durch die NOW GmbH, seinen Umsetzungsstand in den Kommunen. Nun ist der zweite Bericht erschienen. Er erhebt Probleme bei der Umsetzung vor Ort, beschreibt die aktuelle Entwicklung elektrischer Mobilität in Deutschland und Europa, bildet den aktuellen Diskussionsstand in Kommunen und Fachkreisen ab und identifiziert Verbesserungs- und Anpassungsoptionen für das Gesetz. (....)
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Schlagwörter: E-Kennzeichen, Elektromobilitätsgesetz, EmoG-Bericht 2021, E-Fahrzeuge, Privilegien, gebührenfreie Parkplätze, Busspur
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr