Pressemitteilung: Vorgaben zur Kennzeichnung schwerer Pakete nach dem Postgesetz vom 14.07.2024

Die Vorgaben zur Kennzeichnung schwerer Pakete sind im § 73 PostG (Absatz 1) formuliert. Schwere Pakete müssen demnach getrennt nach Gewichtsgruppen zwischen 10 und 20 kg sowie über 20 kg mit einem mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen und deutlich unterscheidbaren Hinweis auf das hohe Gewicht gekennzeichnet sein. Diese Regelung gilt seit 01. Januar 2025. Bitte die Hinweise zur 2 Personenzustellung über 20 bzw. 23 kg weiter unten beachten. KEP-Dienste können diese Vorgaben unterschiedlich umsetzen. (....)

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Quelle: Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Schlagwörter: Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V., Vorgaben zur Kennzeichnung schwerer Pakete, Postgesetz vom 14.07.2024, § 73 PostG (Absatz 1), 2 Personenzustellung über 20 bzw. 23 kg, korrekte Gewichtsangaben, Kosten ggfs. weiterberechnet, kundenindividuelle Regelungen zur Kostenübernahme.

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt