Pressemitteilung: Warnstreiks: Wie ist das nun… mit Geld und Arbeitszeit beim Warnstreik?

Derzeit versuchen manche Arbeitgebervertreter, Kolleg:innen von weiteren Warnstreiks abzuhalten. Ihr Argument: Für Warnstreiks wird dir Entgelt abgezogen. In der Tat ist Streikzeit keine Arbeitszeit und wird daher auch nicht bezahlt. Was die AG-Vertreter aber verschweigen: Dem steht eine Reduzierung der individuellen Jahresarbeitszeit gegenüber, die sich für die Beschäftigten positiv auswirkt. (....)

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Quelle: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Schlagwörter: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Warnstreik, Arbeitgebervertreter, Entgelt, Streikzeit, Arbeitszeit, individuelle Jahresarbeitszeit

Kategorie(n): Über die Logistik(er)