Pressemitteilung: Warum Menschen nach einem Unfall flüchten

30. Juli 2024 | Mobility: Sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, ist ein Massendelikt. Die Gründe sind vielfältig. Manche wissen nicht, was sie tun. Beim Ausparken kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Das benachbarte Auto hat einen Kratzer. Viele meinen, es genüge in solchen Fällen, einen Zettel mit Namen und Telefonnummer an die Windschutzscheibe zu klemmen – dann dürfe man weiterfahren. „Ein verbreiteter Irrtum“, warnt Ralf Buchstaller vom Medizinisch-Psychologischen Institut des TÜV NORD in Hamburg. Denn damit entfernt man sich unerlaubt vom Unfallort. »In Deutschland ist das eine Straftat«, stellt der psychologische Gutachter klar, „auch bei Bagatellschäden und auch, wenn man sich ein paar Stunden später noch bei der Polizei meldet.“ (....)

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Quelle: TÜV Nord AG

Schlagwörter: TÜV Nord AG, Unfall, Unfallflucht, Massendelikt, Bagatellschäden, der sofortige Anruf bei der Polizei zwingend erforderlich

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt