Pressemitteilung: Was steckt hinter dem EU ETS II?

Über das europäische Emissionshandelssystem II (EU ETS II) wird aktuell auf europäischer Bühne heftig debattiert. Zusammen mit begleitenden Maßnahmen, wie z.B. dem Klima-Sozialfonds und weiteren Instrumenten soll der EU ETS II Europa in eine klimaneutrale Zukunft führen. Diese Beitragsreihe thematisiert die Grundlagen und Hintergründe des EU ETS II und geht auf die Frage der Verwendung und Verteilung der Einnahmen ein. Außerdem werden vorliegende Reformvorschläge kondensiert und die Auswirkungen auf einzelne Haushalte evaluiert. Dieser erste Beitrag befasst sich mit der grundlegenden Frage, was hinter dem EU ETS II steckt.
Übersicht über die Themen der Beitragsreihe zum EU ETS II und Social Climate Fund
• Was steckt hinter dem EU ETS II?
• Wie werden die Einnahmen aus dem EU ETS II verwendet und verteilt?
• Welche Wiederstände und Reformvorschläge gibt es?
• Welche Auswirkungen kann der EU ETS II auf Haushalte haben?
Laut Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) (Verordnung (EU) 2021/1119) soll die Klimaneutralität bis spätestens 2050 erreicht werden. Ein Zwischenziel auf dem Weg dorthin ist die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990. Dieses Zwischenziel verteilt sich auf drei Bereiche:
• Emissionen, die unter das Europäische Emissionshandelssystem I (EU ETS I, engl. EU Emissions Trading System) fallen: Diese Emissionen aus großen Teilen der Energieerzeugung, energieintensiven Industrie, der Luftfahrt und der Schifffahrt sollen bis 2030 um 62 % gegenüber 2005 reduziert werden (Richtlinie (EU) 2023/959) [2].
• Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF): Aus diesem Sektor soll bis 2030 europaweit eine Netto-Entfernung von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erfolgen (Verordnung (EU) 2023/839) [3]. Dies kann z.B. durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der CO2-Senken wie Wälder, Böden oder Wiedervernässung von Mooren erfolgen.
• Emissionen, die unter die Effort Sharing Regulation (ESR, dt. Lastenteilungsverordnung) fallen: Diese Emissionen aus Verkehr (außer Luft- und Schifffahrt), Gebäuden, Landwirtschaft (ohne LULUCF), Abfallwirtschaft und kleineren Industrieanlagen sollen bis 2030 gegenüber 2005 europaweit um 40 % reduziert werden (Verordnung (EU) 2023/857). Dabei werden jedem Mitgliedsstaat basierend auf Pro-Kopf-BIP und Kostenwirksamkeit individuelle Ziele vorgegeben, die in Abbildung 1 dargestellt sind. Für Deutschland beträgt die geforderte Reduktion 50 %, was dem Höchstwert entspricht [4]. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Was steckt hinter dem EU ETS II?

Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V.

Stichwörter: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V., europäische Emissionshandelssystem II (EU ETS II), Klima-Sozialfonds, Frage der Verwendung und Verteilung der Einnahmen, Reformvorschläge, Auswirkungen, Haushalte, Zwischenziel, Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen, Energieerzeugung, energieintensiven Industrie, Luftfahrt, Schifffahrt

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Märkte & Konjunktur