Pressemitteilung: Weiterentwicklung der THG-Quote: Bundestagsausschuss beschließt höhere E-Fuels-Quote

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zugestimmt. Die Verabschiedung des Gesetzes im Plenum des Bundestags soll am 24. April erfolgen. Damit wird eine seit Jahresbeginn andauernde Phase der Rechtsunsicherheit für Unternehmen der Kraftstoffwirtschaft beendet, die Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet hatte.
Unternehmen erhalten Rechtssicherheit bei ihren Planungen zur Erfüllung der THG-Quote in 2026
Nach langer Verzögerung gibt es Bewegung bei der nationalen Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED). So hat heute der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags einem Änderungsantrag zum Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote zugestimmt und damit die nationale Umsetzung eines zentralen Klimaschutzinstruments der EU im Verkehr deutlich vorangebracht. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf bereits im Dezember beschlossen. Anschließend folgte eine monatelange fachliche Diskussion über Details der Gesetzesausgestaltung. Leidtragende der Verzögerung waren auch UNITI-Mitgliedsunternehmen, die als steuerliche Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoffen bislang über keine Rechtssicherheit bei ihren Planungen zur Erfüllung der THG-Quote im laufenden Jahr 2026 verfügten. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Es gut, dass damit für die Unternehmen der Branche in Kürze endlich Rechtssicherheit herrschen wird.“
Höhere Mindestmengenquoten schaffen stärkere Investitionsanreize (....)

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Quelle: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

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