Pressemitteilung: WEMoG erleichtert Ausbau privater Ladeinfrastruktur

Am 1. Dezember 2020 tritt das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Es erleichtert den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Miet- und Eigentumswohnungen und setzt damit ein zentrales Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung um.

Wer eine Wohnung besitzt, hat nun einen Anspruch darauf, das gemeinschaftliche Eigentum zu verändern und Ladeinfrastruktur zu schaffen – etwa, eine Wallbox in der Tiefgarage einzubauen. Solch bauliche Veränderungen sind künftig mit einfacher Mehrheit möglich, die auch eingeklagt werden kann, solange die Umbauten die Wohnanlage nicht „grundlegend umgestalten“ oder andere Wohnungseigentümer „unbillig benachteiligen“.

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Quelle: NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie