Pressemitteilung: ZDS und DGB: Sondervermögen Infrastruktur muss auch Seehäfen stärken
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, das Sondervermögen Infrastruktur auch für Seehäfen und Wasserstraßen zu öffnen. Damit wird ein wichtiges Signal gesetzt: Leistungsfähige Seehäfen sind von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Stärke, Versorgungssicherheit und Resilienz Deutschlands. Diesem Vorschlag müssen jetzt konkrete Maßnahmen folgen. Kurzfristig muss das Sondervermögen auch für dringend nötige Investitionen in die öffentliche Hafeninfrastruktur geöffnet werden. Der Finanzbedarf für akut umsetzbare Projekte liegt bei rund 5,5 Milliarden Euro. Langfristig braucht es eine grundlegende Reform der Hafenfinanzierung – denn der strukturelle Finanzbedarf beträgt 15 Milliarden Euro. Für beides müssen Bund und Ländern gemeinsam in die Verantwortung. Für die Aufnahme der Seehäfen in das Sondervermögen sprechen insbesondere drei Gründe: Erstens: Seehäfen sind kritische Infrastrukturen und zentrale Knotenpunkte für die Versorgungssicherheit Deutschlands. Sie sichern den Import von Energie, Rohstoffen und Gütern des täglichen Bedarfs und spielen eine Schlüsselrolle für Industrie, Außenhandel und Verteidigungsfähigkeit. Ohne leistungsfähige Häfen funktionieren Lieferketten und wirtschaftliche Wertschöpfung nicht. (....)
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