Pressemitteilung: Zeugin: Entschädigungsgrundlage für Maut war angemessen

Berlin: (hib/CHB) Eine Beraterin des Bundesverkehrsministeriums hat die Entschädigungsregelungen für die Betreiber der Pkw-Maut als "angemessen" bezeichnet. Aus wirtschaftlicher Sicht sei es sinnvoll gewesen, als Grundlage für eine Entschädigung den Bruttounternehmenswert zu nehmen, sagte Gisela Kramer, Partner Infrastructure Advisory bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), am Donnerstag, 26. November 2020, im 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut").

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Quelle: Deutscher Bundestag