Pressemitteilung: Zollbestimmungen und Einfuhrgrenzen - Damit das Urlaubsmitbringsel kein Streitfall wird

Ein schönes Andenken und Mitbringsel gehören für viele Reisende zu einem gelungenen Urlaub dazu. Bevor jedoch exotische Produkte oder größere Mengen an Kaffee, Alkohol und Tabak ins Gepäck wandern, sollten die Aus- und Einfuhrbestimmungen von Start- und Zielort genau geprüft werden. Andernfalls kann selbst eine harmlos wirkende Muschelsammlung zu Unannehmlichkeiten bei der Zollkontrolle führen.
Reisen innerhalb der EU
Wer innerhalb der Europäischen Union reist, ist unkompliziert und so gut wie grenzenlos unterwegs. Ähnliches gilt für mitgebrachte Waren. Gewürze vom lokalen Markt, eine neue Sonnenbrille oder auch das Golfschläger-Set sind beim Zoll unproblematisch und abgabenfrei, sofern sie für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Doch Vorsicht: einige Produkte unterliegen besonderen Beschränkungen oder Besteuerungen. (....)

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Quelle: Flughafen Dortmund GmbH

Stichwörter: Flughafen Dortmund GmbH, Zollbestimmungen, Einfuhrgrenzen, Urlaubsmitbringsel, Streitfall, Start- und Zielort, Zollkontrolle, Reisen innerhalb der EU, Einreisen aus Nicht-EU-Staaten, Geschützte Tier- und Pflanzenarten

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt