Pressemitteilung: Zu der Entscheidung des EU-Verkehrsministerrates zur Revision der Fluggastrechteverordnung äußert sich Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft wie folgt:

„Gestern wurde die Chance vertan, bei der dringend notwendigen Revision der Fluggastrechte Verbraucherschutz und betriebliche Realität tatsächlich in Einklang zu bringen,“ sagte Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, BDL. „Wir appellieren an Parlament und Kommission, das Vorhaben nun konstruktiv zu begleiten und praktikable und ausgewogene Lösungen zu finden. Im Fokus sollte dabei stets der Wunsch der Passagiere stehen, auch in einem Störungsfall möglichst schnell an ihr Ziel zu kommen.“
Eine aktuelle Umfrage unter Fluggästen* von YouGov im Auftrag des BDL ergab, dass es von 73 Prozent der Befragten präferiert wird, bei einer Verspätung noch am selben Tag das Flugziel zu erreichen und dafür in Kauf genommen wird, dass eine Entschädigungszahlung erst ab einer Verspätung von 5 Stunden erfolgt. 21 Prozent der Befragten, die eine Flugreise gemacht haben oder planen, ist es wichtiger, bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Sie nehmen dafür in Kauf, dass keine zeitnahe Ersatzbeförderung organisiert wird und sie ihr (Urlaubs-)ziel ggf. erst einen oder zwei Tage später erreichen. (....)

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Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL)

Stichwörter: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL), EU-Verkehrsministerrat, Revision der Fluggastrechteverordnung, Verbraucherschutz, betriebliche Realität, Störungsfall, Umfrage unter Fluggästen, Verspätung, 73% möchten am selben Tag das Flugziel erreichen, Entschädigungszahlung: erst ab einer Verspätung von 5 Stunden

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt