Pressemitteilung: Zugangsvoraussetzungen für die Seelotsen-Ausbildung

Berlin: (hib/HAU) Bewerber für eine Ausbildung zum Seelotsen müssen laut Bundesregierung ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fachrichtung Nautik mit dem Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier oder ein Befähigungszeugnis zum Kapitän nachweisen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/3118) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2940) hervor. Die Zuverlässigkeit der Seelotsen werde durch den Nachweis des polizeilichen Führungszeugnisses überprüft, heißt es weiter. Außerdem würden entsprechende psychologische Testverfahren zu Einstellungen und Verhalten im psychologischen Eignungstest für Seelotsenbewerberinnen und -bewerber durchgeführt. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter: Deutscher Bundestag, Seelotsen-Ausbildung, Zugangsvoraussetzungen, abgeschlossenes Bachelorstudium, Fachrichtung Nautik, Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier, Befähigungszeugnis zum Kapitän

Kategorie(n): Ausbildung, Studium & Beruf