Deutscher Bundestag: Verkehr — Unterrichtung — hib 194/2026 - Monopolkommission: Wettbewerb bei der Bahn stärken (16.03.2026)
Berlin: (hib/HAU) Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 10. Sektorgutachten Bahn 2025, die finanziellen Mittel des Sondervermögens Infrastruktur wettbewerbsorientiert einzusetzen. Voraussetzung dafür seien eine klare Zielformulierung, wettbewerbliche Vergabeprozesse und strukturelle Reformen. Davon werde der Wettbewerb auf der Schiene profitieren, heißt es in dem Gutachten mit dem Titel „Sondervermögen Schiene: Jetzt die Weichen richtig stellen!“, das als Unterrichtung der Bundesregierung (21/4490) vorliegt. „Geld alleine reicht aber nicht“, betont die Monopolkommission darin. Es seien weitere Maßnahmen notwendig, um den Wettbewerb bei der Bahn zu stärken. Die Entwicklung des Wettbewerbs sei derzeit durch einen starken Anstieg der Zugangskosten zur Infrastruktur bedroht - trotz der eklatanten Qualitätsdefizite der Infrastruktur.
Der Bund müsse eine Eigentümerstrategie entwickeln, verlangt die Monopolkommission. Der Bund und nicht die Deutsche Bahn AG (DB AG) sollte verbindlich über die Verwendung der Mittel entscheiden. Andernfalls bestehe die Gefahr, „dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie die Wettbewerbsposition der DB-eigenen Verkehrsunternehmen stärken“. Damit die finanziellen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen, brauche es zwingend eine unabhängige Instanz mit ausgewiesener Fachkompetenz.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155938
Deutscher Bundestag: Verkehr — Unterrichtung — hib 194/2026 - Volltunnelvariante bei deutsch-tschechischem Schienenprojekt (16.03.2026)
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenneubaustrecke von Dresden bis zur Grenze Deutschland/Tschechien vorgelegt. Mit der darin aufgezeigten Vorzugsvariante der DB InfraGO AG würden laut Eisenbahn-Bundesamt (EBA) „die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt“, heißt es in der Unterrichtung (21/4400). Das Projekt hat der Vorlage zufolge ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,03. Der Gesamtwertumfang - entsprechend dem Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken - liegt bei 5,62 Milliarden Euro. Die Finanzierung im Rahmen der voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel sei derzeit nicht gesichert, wird mitgeteilt.
Im Zuge der Vorplanung sei das Vorhaben in zwei Planungsabschnitte unterteilt worden, heißt es in der Unterrichtung. Im Planungsabschnitt 1 werde der Zulauf zur Neubaustrecke auf deutscher Seite an die mit dem Vorhaben einhergehenden betrieblichen Anforderungen angepasst. Hierzu würden etwa 46 km Gleise umgebaut. Dies beinhalte die Errichtung vier neuer Gleise, die Verschiebung und Verlängerung von Gleisen sowie die Verbreiterung von Gleisabständen. Durch die Errichtung von 740 m langen Überholgleisen werde zudem gewährleistet, dass auch lange Güterzüge verkehren können. Die Streckengeschwindigkeit zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Heidenau soll den Angaben zufolge von 60 auf 80 km/h erhöht werden. Außerdem umfasst der Planungsabschnitt eine Ausrüstung mit ETCS-Level 2.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155936
Deutscher Bundestag: Verkehr — Anhörung — hib 194/2026 - Lob und Kritik für „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (16.03.2026)
Berlin: (hib/HAU) Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen.
Auf Zuspruch stieß der Gesetzentwurf unter anderem bei der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Regelungen fügten sich systematisch in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung ein, lobte Ruth Hadamek von der Autobahn GmbH des Bundes. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller forderte, die Regelung als Gesamtpaket bestehen zu lassen. DB-Vertreterin Nina Kaden begrüßte vor allem die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen. Alle drei zeigten sich auch als Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155934
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Stichwörter: Pressemitteilungen aus dem Bundestag 16.03.2026, Bahnwettbewerb, Sondervermögen Schiene, Infrastrukturkosten, Neubaustrecke Dresden–Tschechien, ETCS‑Ausrüstung, Infrastruktur‑Zukunftsgesetz, Planrechtsfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Nutzen‑Kosten‑Verhältnis, Verkehrsrecht
Kategorie(n): Logistische Infrastruktur