Bundesverband SchienenNahverkehr e. V.: EuGH: SPNV-Trassenpreisbremse europarechtswidrig – SPNV-Aufgabenträger wollen Angebot ohne Einschränkung aufrechterhalten (19. März 2026)
Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden, dass die SPNV-Trassenpreisbremse nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Die SPNV-Aufgabenträger rechnen deshalb mit rückwirkend höheren Trassenentgelten für den SPNV 2025 und 2026. Wir fordern vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken.
„Auf das Urteil haben wir lange gewartet. Nun ist es am Bund, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist. Der SPNV ist wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland. Die Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren zunächst unverändert weiter, denn Millionen Fahrgäste täglich verlassen sich darauf,“ betont Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN).
https://www.schienennahverkehr.de/eugh-spnv-trassenpreisbremse-europarechtswidrig-spnv-aufgabentraeger-wollen-angebot-ohne-einschraenkung-aufrechterhalten/
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V.: Trassenpreisbremse rechtswidrig: EuGH-Urteil macht Hoffnung auf faire Schienenmaut (19.03.2026)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Trassenpreisbremse zugunsten des Schienenpersonennahverkehrs verstößt gegen EU-Recht. Damit steht fest, dass der Schienengüterverkehr in den vergangenen Jahren zu hohe Trassenpreise zahlte. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die 2016 vom Bundesrat in das Eisenbahnregulierungsgesetz eingefügte Regelung dem EuGH zur Prüfung vorgelegt und muss nun das Verfahren zu Ende führen.
Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN: „Dieses Urteil ist der letzte Sargnagel für das aktuelle deutsche Trassenpreissystem. Für Bundesverkehrsminister Schnieder steht nun ganz oben auf der Agenda, Vorschläge für eine faire, rechtssichere, belastbare und für mehr Transport sorgende Schienenmaut vorzulegen. Wir fordern, schnellstmöglich die falschen Trassenpreisrechnungen 2025 und 2026 rückabzuwickeln.“
https://die-gueterbahnen.com/news/trassenpreisbremse-rechtswidrig-eugh-urteil-macht-hoffnung-auf-faire-schienenmaut.html
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV): Wortmann: „Eine Milliarde Euro – Bund muss jetzt handeln, Branche steht bereit.“ (19.03.2026)
Thema: EuGH-Entscheidung
„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist keine Überraschung, sondern die Folge jahrelangen verkehrspolitischen Nicht-Entscheidens. Wer zentrale Reformen über mehrere Jahre nicht umsetzt, riskiert Eingriffe von außen. Jetzt braucht es tragfähige Entscheidungen statt kurzfristiger Korrekturen. Der Bund ist rechtlich, finanziell und verkehrspolitisch in der Verantwortung, die Folgen vollständig zu kompensieren. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam mit der Branche handeln, Finanzierung sichern und Planungssicherheit schaffen. Erforderlich ist ein einheitliches, markttragfähiges Preissystem für SPNV, SPFV und SGV auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs.
https://www.vdv.de/presse.aspx?id=c01b87b7-120f-4428-816f-9e3e95bb3e7c&mode=detail&coriander=V3_a35cee8a-9f1c-8ec2-b25b-d845e57b9792
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR): Pressestatement Oliver Wittke, VRR-Vorstandssprecher zu den Auswirkungen der Abschaffung der Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr durch das EuGH-Urteil vom 19. März 2026 (19. März 2026)
„Jetzt ist der Bund gefordert. Um deutliche Reduzierungen des SPNV-Leistungsangebotes zu verhindern, müssen die Regionalisierungsmittel deutlich auf-gestockt werden. Schließlich war es auch der Bund, der durch die Erhöhung des zu verzinsenden Eigenkapitals der Bahn das System in Schieflage gebracht hat. Die ebenfalls vom Bund auf den Weg gebrachte Lösung über die Trassenpreisbremse ist heute krachend gescheitert. Daher muss der Bund jetzt eine neue Lösung finanzieren. Massive Reduzierungen des Regionalbahnangebots wären andernfalls die unausweichliche Folge – weniger Züge, längere Wartezeiten, ausgedünnte Takte. Kurz gesagt: spürbare Einschnitte in der eigenen Mobilität. Im schlimmsten Fall müssen wir die jährlichen Leistungen um rund 3,5 Millionen Zugkilometer kürzen. Über diese Größenordnung sprechen wir, wenn die Trassenpreise infolge des Gerichtsurteils um 23,5 Prozent steigen.
https://www.vrr.de/aktuelles/newsroom/pressestatement-oliver-wittke-vrr-vorstandssprecher-zu-den-auswirkungen-der-abschaffung-der-trassenpreisbremse-fuer-den-schienenpersonennahverkehr-durch-das-eugh-urteil-vom-19-maerz-2026/
Allianz pro Schiene e.V.: Nach EuGH-Urteil: Allianz pro Schiene drängt auf Reform der Trassenpreise (19. März 2026)
Urteil erhöht Handlungsdruck auf Bundesregierung – Branche legt konkrete Vorschläge für ein neues Trassenpreissystem vor
Berlin, 19.03.2026. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die sogenannte Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr gegen EU-Recht verstößt. Die Allianz pro Schiene sieht das Urteil als klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die längst überfällige Reform des Trassenpreissystems ohne weiteren Verzug auf den Weg zu bringen.
Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene: „Die Uhr tickt. Wer jetzt nicht handelt, gefährdet Bahnangebote für Millionen Pendlerinnen und Pendler – und damit auch die Klimaziele im Verkehr. Der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung zur Reform. Jetzt muss geliefert werden.“
Ziel der Reform muss eine Entlastung der Nutzer des Schienenverkehrs bei den Infrastrukturkosten sein. Dies ist auch mit Blick auf die notwendige Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr dringend geboten.
https://www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/nach-eugh-urteil-allianz-pro-schiene-draengt-auf-reform-der-trassenpreise/
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (BB): Bund muss Trassenpreis-Schock im SPNV abwenden (19.03.2026)
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr für europarechtswidrig erklärt. Damit drohen den Verkehrsunternehmen deutliche Mehrkosten und dem SPNV bundesweit höhere Trassenpreise.
Infrastrukturminister Robert Crumbach zum EuGH-Urteil zu den Trassenentgelten:
„Leider haben sich die Befürchtungen der Länder bewahrheitet. Die bisherige gesetzliche Regelung hinsichtlich des Trassenpreisentgeltes hat keinen Bestand. Im Hinblick darauf ist nunmehr der Bund gefordert hier kurzfristig eine Regelung zu finden, so dass es für den SPNV nicht zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt. Sollte dies der Fall sein, ist es erforderlich, dass der Bund entsprechend die Regionalisierungsmittel - unabhängig von deren schon bisher notwendigen Erhöhung zur Absicherung der bisherigen SPNV-Angebote - unverzüglich anpasst. Sollte es keine Erhöhung der Regionalisierungsmittel geben, wären Abbestellungen aufgrund dann für den SPNV fehlender Mittel bundesweit unausweichlich. Dazu darf es nicht kommen. Auf der VMK in der kommenden Woche müssen diesbezüglich vom Bundesverkehrsminister Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt werden!“.
https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~19-03-2026-eugh-urteil-trassenpreis-spnv
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (BY): Europäischer Gerichtshof: Trassenpreisbremse verstößt gegen europäisches Recht (19.03.2026)
Verkehrsminister Bernreiter: "Ohne zusätzliche Regionalisierungsmittel drohen Abbestellungen im Zugverkehr"
• Europäischer Gerichtshof kippt Trassenpreisbremse
• Ohne Ausgleich drohen Angebotskürzungen im Nahverkehr
• Verkehrsminister Bernreiter: Bund darf Länder mit Kostenlawine nicht allein lassen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die deutsche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Urteil trifft den SPNV in einer Zeit ohnehin hoher Preissteigerungen und droht, den SPNV immens zu verteuern. „Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt. Nur ein Ausgleich durch zusätzliche Regionalisierungsmittel kann ein Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste verhindern“, erklärt Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter, und ergänzt: „Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen!“
https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2026/31/index.php
mofair e. V.: EuGH-Entscheidung zur Trassenpreisbremse zwingt Bund und Länder an einen Tisch (19.03.2026)
Paket schnüren: Vergangene Fehler ausgleichen & Grenzkostenprinzip etablieren
Es war keine Überraschung mehr: Der Europäische Gerichtshof hat in seiner heute verkündeten Entscheidung (Az: C-770/24) die Trassenpreisbremse des bisherigen § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Regulierungsgesetz muss geändert werden. Voraussichtlich müssen auch die genehmigten Trassenpreise des Jahres 2025 sowie des seit Dezember 2025 laufenden Fahrplanjahres 2026 im Nachhinein korrigiert und somit falsch allokierte Finanzmittel in Milliardenhöhe umverteilt werden.
Wenn sich nichts ändert, würde die damit anstehende Anhebung der Trassenpreise eine Angebotskürzung im SPNV von mindestens zehn, angesichts der Remanenzkosten, u. a. für Personal und Fahrzeuge, eher von 20 % ergeben.
https://mofair.de/pressemitteilungen/#presse/pressemitteilungen/eugh-entscheidung-zur-trassenpreisbremse-zwingt-bund-und-laender-an-einen-tisch/
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): EVG fordert sofortige Bundesmittel nach EuGH Urteil zur SPNV-Trassenpreisbremse (19. März 2026)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die deutsche SPNV-Trassenpreisbremse für nicht EU rechtskonform erklärt. Welche konkreten Auswirkungen dies auf bereits genehmigte Trassenpreise hat, ist noch offen – klar ist jedoch: Auf den Nah- und Regionalverkehr kommen erhebliche Mehrkosten zu.
Die EVG sieht nun den Bund in der Verantwortung:
• Ausgleich von bis zu zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten, die durch das Urteil entstehen. Ohne diesen Ausgleich drohen Angebotskürzungen und Abbestellungen im Nah- und Regionalverkehr.
• Erhöhung der jährlichen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel auf mindestens fünf Prozent statt bisher drei Prozent – das ist wegen der stark gestiegenen Energie- und Betriebskosten notwendig.
• Sicherung von Verkehrsangeboten und Arbeitsplätzen im gesamten SPNV durch eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung.
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/evg-fordert-sofortige-bundesmittel-nach-eugh-urteil-zur-spnv-trassenpreisbremse-13566/
VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.: EuGH kassiert Preisbremse - VCD fordert Reform der Schienenmaut (19.03.2026)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland für EU-rechtswidrig erklärt. Damit müssen auch Regionalzüge den vollen Trassenpreis zahlen. Matthias Kurzeck, Bundesvorsitzender des ökologischen Verkehrsclub VCD, kommentiert.
"Das EuGH-Urteil zur SPNV-Trassenpreisbremse war absehbar,“ so Matthias Kurzeck, Bundesvorsitzender des VCD: „Jetzt drängt die Trassenpreisreform umso mehr und das Bundesverkehrsministerium muss schnell handeln, weil die Kosten für Regionalzüge sonst erheblich steigen. Infolgedessen könnten die Ticketpreise angehoben und Züge abbestellt werden.“ Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert seit langem, die Trassenpreise vom Vollkosten- auf das Grenzkostenprinzip umzustellen.
https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/vcd-fordert-reform-der-schienenmaut
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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr