Deutscher Bundestag: Verkehr — Antwort — hib 221/2026 - Länder zuständig für Planung und Bau von Seilbahnanlagen (23.03.2026)
Berlin: (hib/HAU) Seilbahnsysteme haben sich laut Bundesregierung im touristischen Bereich als zuverlässiges und nachhaltiges Transportmittel bewährt. Zuständig für Genehmigungsverfahren zur Planung und zum Bau von Seilbahnanlagen seien jedoch die Länder, heißt es in der Antwort der Regierung (21/4669) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4227). Der Bund unterstütze die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter anderem über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Im Rahmen des GVFG könne der Bund sich an Vorhaben des Baus und Ausbaus von Seilbahnprojekten, die dem ÖPNV dienen, anteilig mit Bundesfinanzhilfen beteiligen. Für das GVFG-Bundesprogramm 2026 - 2030 seien drei Seilbahnvorhaben seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angemeldet worden, heißt es. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um die Seilbahn vom Uniklinikum Venusberg zum HP UN-Campus in Bonn, die urbane Seilbahn in Herne und die urbane Seilbahn in Heilbronn.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157136
Deutscher Bundestag: Verkehr — Antwort — hib 221/2026 - Bundesfinanzhilfen für Planung und Bau von Radschnellwegen (23.03.2026)
Berlin: (hib/HAU) Radwege sind Teil der öffentlichen Infrastruktur, weshalb nach Angaben der Bundesregierung „Planung, Bau und Unterhalt in der Verantwortung der Länder und Kommunen“ liegen. Da jedoch Radschnellwege hohe Investitionen erfordern, sei durch den Artikel 104b Grundgesetz (GG) und die Änderung des Bundesfernstraßengesetztes die Möglichkeit geschaffen worden, den Ländern Bundesfinanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen zu gewähren, heißt es in der Antwort der Regierung (21/4711) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4388). Eine weitergehende Förderung von Betriebs- und Unterhaltungskosten sei aber nicht möglich.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157134
Deutscher Bundestag: Verkehr — Antwort — hib 221/2026 Zentrales Portal zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (23.03.2026)
Berlin: (hib/HAU) An der Entwicklung eines zentralen Portals zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beteiligt. Weitere Bundesressorts und die Länder würden zu gegebener Zeit eingebunden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/4712) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4367). Die Federführung liege beim BMV. Das KBA werde für die Durchführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung zuständig sein - einschließlich Druck und Versand der Zulassungsdokumente. Das BMDS unterstütze unter anderem zur „Dachmarke Deutschland“ sowie mit dem Basisdienst des Deutschland-Stacks „Identität & Vertrauen“ (EUDI-Wallet).
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157132
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