Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): Klimafreundlicher tanken, neue Nachfrage für grünen Wasserstoff: Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur Treibhausgasminderungs-Quote (10.12.2025)
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Carsten Schneider das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Diese Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und das Tanken so schrittweise klimaverträglicher zu machen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Aber auch für die große Bestandsflotte wollen wir Fortschritte erreichen. Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher. Aber sie wird auch Innovation und neue Wertschöpfungsketten schaffen: Erstmals gibt es eine Verpflichtung für Mineralölunternehmen, grünen Wasserstoff aus Wind- und Solarstrom einzusetzen. Das schafft eine gesicherte Nachfrage, die den Ausbau der neuen Wasserstoff-Infrastruktur voranbringen wird. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder zu vermeiden. Dafür wird der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen attraktiver. Auch wer ein Elektroauto fährt, kann von der weiterentwickelten Quote profitieren und sich seinen Anteil an der Treibhausgas-Minderung von den Konzernen entlohnen lassen."
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/klimafreundlicher-tanken-neue-nachfrage-fuer-gruenen-wasserstoff-bundesregierung-beschliesst-gesetzesnovelle-zur-treibhausgasminderungs-quote
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (10.12.2025)
Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) wurde die Verpflichtung zur Treibhausgasminderung durch ambitionierte Vorgaben bis zum Jahr 2030 fortgeschrieben. Das Gesetz diente der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II).
Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission wurden die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sogenannte RED III) deutlich angehoben. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien bezieht sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem wurden bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs geschaffen, zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören.
https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote
Allianz pro Schiene e.V.: Verpasste Chance für Treibhausgas-Reduktion – Bundestag muss nachbessern (10. Dezember 2025)
Kabinettsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote klammert Bahnstrom als Erfüllungsoption aus
Berlin, 10.12.2025. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) beschlossen. Die vom europäischen Recht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, klimafreundlichen Bahnstrom als sogenannte Erfüllungsoption für die THG-Quote aufzunehmen, bleibt allerdings erneut ungenutzt. Ein Bündnis aus mehreren Schienenverbänden fordert diese Entlastung bereits seit mehr als einem Jahr, damit zusätzliche Anreize für die Verlagerung auf die Schiene geschaffen werden. Dies wäre ein erster wichtiger Schritt zur fairen Behandlung aller Verkehrsträger im Wettbewerb. Das Verbändebündnis kommentiert:
„Bei Straßenfahrzeugen wird elektrischer Strom im Sinne des Klimaschutzes über die THG-Quote seit Jahren begünstigt, bei der weitaus energieeffizienteren und zu über 90 Prozent elektrisch fahrenden Schiene soll es diesen Verlagerungsanreiz weiterhin nicht geben. Wir setzen unsere Hoffnung in die Abgeordneten des Bundestages, dem selbst gesteckten Ziel der Verkehrsverlagerung im parlamentarischen Verfahren Taten folgen zu lassen. Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs ist ohne Eingriffe in den Haushalt möglich.”
Das Verbändebündnis besteht aus: Allianz pro Schiene, DIE GÜTERBAHNEN, mofair, Verband der Bahnindustrie (VDB), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Verband der Güterwagenhalter (VPI).
https://www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/treibhausgas-reduktion-verpasst/
Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA): VDA-Geschäftsführer Andreas Rade zur THG-Quote (10. Dezember 2025)
VDA-Geschäftsführer Andreas Rade:
„Der VDA begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf die THG-Quote über 2030 hinaus fortschreibt und damit die längst notwendige Grundlage für Investitionen in Industrie und Infrastruktur schafft. Allerdings ist insbesondere der THG-Quotenpfad nach wie vor zu unambitioniert: Mit lediglich 59 Prozent Treibhausgasminderung im Jahr 2040 ist die Klimaneutralität 2045 nicht erreichbar. Nötig ist eine realistische Zielkurve – mit 35 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2035, 90 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen jetzt die richtigen Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe gesetzt werden. Deswegen ist es erfreulich, dass die Unterquote für RFNBO im Straßenverkehr von bisher 4 Prozent im Jahr 2040 auf 8 Prozent erhöht worden ist. Dies setzt einen wichtigen Impuls für den Hochlauf von strombasierten, nicht-biogenen Kraftstoffen wie Wasserstoff und E-Fuels, die für die Klimaneutralität im Verkehrssektor unverzichtbar sind. Gleichzeitig muss die Quote bereits für das Jahr 2030 weiter erhöht werden, um frühzeitig die richtigen Investitionsanreize zu setzen.
https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/2025/251210_VDA_Kommentierung_zur_THG-Quote
Deutsche Umwelthilfe e.V.: Deutsche Umwelthilfe zur Treibhausgasminderungsquote: „Bundesregierung verspielt Chance für ein echtes Klimaschutzinstrument“ (10.12.2025)
Berlin, 10.12.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Kabinettsentwurf zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als massive Verschlechterung: Die THG-Quote soll bis auf 59 Prozent im Jahr 2040 steigen, die Absenkung der Agrokraftstoff-Quote und der Ausstieg aus Soja-Diesel entfällt. Die betrugsanfälligen Palmöl-Reststoffe sollen erst ab 2027 ausgeschlossen werden. Für vermeintlich „fortschrittliche“ biogene Kraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen ist eine deutliche Steigerung der Mindestquote vorgesehen. Flug- und Schiffsverkehr werden nicht mehr einbezogen, was de facto eine Quote für Scheinlösungen wie Wasserstoff und E-Fuels im Straßenverkehr bedeutet. Anreize für E-Mobilität werden durch den Abbau der Mehrfachanrechnung für Ladestrom weiter reduziert.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Die Bundesregierung verspielt die Chance, aus der THG-Quote ein echtes Klimaschutzinstrument zu machen. Hohe Quoten bringen nichts, wenn sie mit klimaschädlichen Kraftstoffen erfüllt werden. Soja für deutschen Diesel stammt zu 90 Prozent aus Südamerika und führt dort zu Abholzung von Tropenwäldern und massiven Menschenrechtsverletzungen. Agrokraftstoffe gehen generell mit enormem Flächen- und Ressourcenverbrauch einher und dürfen keinerlei Förderung erhalten. Auf begrenzt verfügbare Abfall- und Reststoffe zu setzen, öffnet Tür und Tor für Nutzungskonflikte und Betrug. Statt immer neue Schlupflöcher zu schaffen, muss der Bundestag jetzt den Einsatz biogener Rohstoffe im Tank konsequent begrenzen.“
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-zur-treibhausgasminderungsquote-bundesregierung-verspielt-chance-fuer-ein-echt/
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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Märkte & Konjunktur