Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V.: THG-Quote ohne Bahnstrom: Schiene weiter benachteiligt (23.04.2026)
Der Bundestag hat soeben den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ beschlossen. Entgegen Forderungen aus der Branche wurde Bahnstrom dabei nicht als Erfüllungsoption im Gesetz einbezogen. Damit bleibt die Schiene gegenüber dem elektrischen Straßenverkehr benachteiligt. DIE GÜTERBAHNEN kritisieren die Entscheidung als verpasste Chance für einen haushaltsneutralen Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen.
Neele Wesseln, Geschäftsführerin der GÜTERBAHNEN: "Es ist klimapolitisch absurd, den effizientesten E-Verkehr des Landes künstlich auszubremsen. Während der Lkw auf der Straße von der THG-Quote profitiert, wird die Schiene bei der Förderung ignoriert. Wer die Verkehrswende will, darf die Schiene nicht zum Verlierer des Wettbewerbs machen. Wir setzen nun auf den Bundesrat, diesen schweren Webfehler im Gesetz noch zu korrigieren."
https://die-gueterbahnen.com/news/thg-quote-ohne-bahnstrom-schiene-weiter-benachteiligt.html
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: Bundestag sorgt für Planungssicherheit (THG-Quote) (23.04.2026)
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote beschlossen. Dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Der Bundestag hat eine zielgerichtete und ambitionierte Weiterentwicklung des Treibhausgasquotenhandels beschlossen. Es ist sehr erfreulich, dass die vom BDEW geforderte Anhebung der Quote für die Jahre 2027 bis 2029 in der verabschiedeten Fassung berücksichtigt wurde. Auch die bis 2040 durchgängig weitere Anhebung der Quote auf 65 Prozent ist folgerichtig. Damit schafft das Gesetz Planungssicherheit und weitere Anreize, um Treibhausgasemissionen durch Kraftstoffe zu senken.
Auch die Beibehaltung der Regeln zur Eindämmung von Betrug mit Biokraftstoffen, verbunden mit einer Ausweitung auf erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs sind ein kluger Schritt, um Missbrauch zu verhindern. Schlupflöcher für Betrug werden damit weiter geschlossen.
https://www.bdew.de/presse/bundestag-sorgt-fuer-planungssicherheit/
Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA): VDA-Kommentierung zur Einigung zur Treibhausgasminderungsquote (23. April 2026)
„Der VDA begrüßt die Einigung zur Treibhausgasminderungsquote. Denn klar ist: Um die Transformation des Verkehrssektors jedoch erfolgreich zu gestalten, braucht es frühzeitig klare und verlässliche Investitionssignale für erneuerbare Energieträger. Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote schafft dafür erste Anreize und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt hätte der von der THG-Quote ausgehende Impuls aber deutlicher ausfallen müssen.
Im Detail:
Positiv zu bewerten ist der vorgesehene stärkere Anstieg der Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (Wasserstoff, E-Fuels), die bis 2040 auf 10 Prozent ansteigen soll und mit 1,5 Prozent in 2030 bereits frühzeitig die richtigen Signale setzt. Dieser frühzeitigere Hochlauf bis 2030 setzt – insbesondere durch Anrechnungsmechanismen – wichtige Impulse für Investitionen in strombasierte Kraftstoffe.
Zu begrüßen ist zudem, dass die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe schrittweise auf bis zu 5,8 Prozent angehoben und damit der durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgesehene Spielraum vollständig genutzt wird.
https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/2026/260423_VDA-Kommentierung_THG-Quote
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.: Weiterentwicklung der THG-Quote: Bundestagsausschuss beschließt höhere E-Fuels-Quote (22.04.2026)
Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zugestimmt. Die Verabschiedung des Gesetzes im Plenum des Bundestags soll am 24. April erfolgen. Damit wird eine seit Jahresbeginn andauernde Phase der Rechtsunsicherheit für Unternehmen der Kraftstoffwirtschaft beendet, die Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet hatte.
Unternehmen erhalten Rechtssicherheit bei ihren Planungen zur Erfüllung der THG-Quote in 2026
Nach langer Verzögerung gibt es Bewegung bei der nationalen Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED). So hat heute der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags einem Änderungsantrag zum Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote zugestimmt und damit die nationale Umsetzung eines zentralen Klimaschutzinstruments der EU im Verkehr deutlich vorangebracht. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf bereits im Dezember beschlossen. Anschließend folgte eine monatelange fachliche Diskussion über Details der Gesetzesausgestaltung. Leidtragende der Verzögerung waren auch UNITI-Mitgliedsunternehmen, die als steuerliche Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoffen bislang über keine Rechtssicherheit bei ihren Planungen zur Erfüllung der THG-Quote im laufenden Jahr 2026 verfügten. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Es gut, dass damit für die Unternehmen
https://www.uniti.de/kommunikation/pressemitteilungen/artikel/weiterentwicklung-der-thg-quote-bundestagsausschuss-beschliesst-hoehere-e-fuels-quote
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Stichwörter: Pressemitteilungen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, Treibhausgasminderungsquote, Gesetzesweiterentwicklung, Wettbewerbsbedingungen, Klimaschutzinstrumente, Unterquotenregelung, erneuerbare Kraftstoffe, Rechtsunsicherheit, Investitionssignale, Betrugsprävention, Verkehrssektortransformation
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur