Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Gesetz soll dauerhaft gelten - Sozialer Schutz für Paketboten (17. Oktober 2025)
Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Der Bundestag hat deshalb jetzt die Entfristung des Gesetzes beschlossen. Was genau regelt es?
Der Online-Handel wächst seit Jahren. Damit nimmt auch das Auftragsvolumen der Paketbranche zu. Durch die hohe Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dort kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.
Das Paketboten-Schutz-Gesetz regelt deshalb seit 2019 die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet. Jetzt soll sie dauerhaft gelten: Der Bundestag hat beschlossen, das Gesetz zu entfristen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nachunternehmerhaftung-1666020
Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX): Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes - BPEX setzt auf Weiterentwicklung des Prüfverfahrens PQ KEP (17.10.2025)
Berlin, 17.10.2025 – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Das Gesetz sowie das von der Branche entwickelte Prüfverfahren „Präqualifizierung KEP“ (PQ KEP) haben sich in der Praxis bewährt und dazu beigetragen, faire und rechtskonforme Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu sichern.
„Die Entfristung ist ein wichtiges Signal: Das Paketboten-Schutz-Gesetz wirkt und stärkt die rechtschaffenden Unternehmen der Branche“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX. „Mit dem Prüfsiegel PQ KEP verfügen wir über ein etabliertes Verfahren, das soziale Verantwortung und rechtssichere Prozesse in der gesamten Lieferkette sicherstellt. Kurzum: Das Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“
Im Jahr 2019 hatten der BPEX und seine Mitglieder das Prüfverfahren entwickelt, das seitdem von der unabhängigen und einzigen akkreditierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH durchgeführt wird. Mehr als 1.800 Unternehmen erhalten die anspruchsvolle Zertifizierung schon. Die Evaluierung der Bundesregierung Ende 2023 hatte bereits bestätigt, dass das Prüfverfahren PQ KEP das wirksamste Instrument ist, um die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bei Nachunternehmen zu gewährleisten.
https://www.bpex-ev.de/presse/meldung/entfristung-paketboten-schutz-gesetz.html
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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt