Pressemitteilung:Europäische Union unterzeichnet Luftverkehrsabkommen mit der Republik Korea

Die Europäische Union und die Republik Korea haben heute ein horizontales Luftverkehrsabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen ermöglicht es jedem EU-Luftfahrtunternehmen, von jedem EU-Mitgliedstaat aus, der ein bilaterales Luftverkehrsabkommen mit der Republik Korea geschlossen hat, in die Republik Korea zu fliegen. 22 Mitgliedstaaten haben solche bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der Republik Korea geschlossen. Diese bilateralen Luftverkehrsabkommen sehen üblicherweise vor, dass nur Luftfahrtunternehmen, die im Eigentum und unter der Kontrolle des jeweiligen Mitgliedstaats oder von dessen Staatsangehörigen stehen, Flüge zwischen diesem Mitgliedstaat und einem Drittland durchführen dürfen. Der Abschluss des horizontalen Abkommens bietet auch anderen EU-Luftfahrtunternehmen enorme Chancen und ist daher für die Luftfahrtunternehmen beider Seiten von Vorteil.

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Quelle: Europäische Kommission