Stellungnahme: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (RefE)

Die vorgesehene Finanzierungsoption für den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur entlang von Schienenwegen ist grundsätzlich zu begrüßen und hat Potenzial, die Mobilfunkversorgung für Fahrgäste zu verbessern und Synergien zwischen dem eisenbahnbetrieblichen Kommunikationssystem FRMCS und öffentlichen Mobilfunknetzen zu nutzen. Kritisch zu bewerten ist hingegen die in § 9 AEG-E neu zu schaffende Anbaubeschränkungszone für Telekommunikationsinfrastrukturen, die angesichts bestehender bau- und eisenbahnrechtlicher Prüfverfahren und einer nicht näher belegten Risikogrundlage unverhältnismäßig wirkt und den Ausbau digitaler Infrastrukturen entlang der Schienenwege erheblich zu erschweren droht. (....)

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Quelle: Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Stichwörter: Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Zehntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, Kommunikationsinfrastruktur Schienenwege, FRMCS, Mobilfunkversorgung Fahrgäste, Synergien öffentliche Mobilfunknetze, § 9 AEG‑E Anbaubeschränkungszone, digitale Infrastruktur Schiene, Bau‑ und Eisenbahnrecht Prüfverfahren, Risikogrundlage, Ausbauhemmnisse Telekommunikation, unverhältnismäßige Beschränkungen

Stellungnahme bitkom.org (August 2026):  Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (RefE)

Kategorie(n): Aus den Organisationen