Pressemitteilung: „Bahnflächen nicht zur Plünderung freigeben“ / Unions-Entwurf zur Entwidmung von Bahnflächen zu weitreichend
Der VDV sieht den von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur erleichterten Entwidmung von Bahnflächen als zu weitreichend an. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sieht vor, dass die zuständigen Behörden auf Antrag beispielsweise der Eigentümer, der Kommunen oder des Straßenbaus Bahnflächen von Verkehrszwecken freistellen – also entwidmen – muss, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist. Bisher sah der gerade erst neu geregelte § 23 AEG vor, dass die zuständige Behörde zwischen einem überragenden öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Fläche für den Eisenbahnverkehr und dem Interesse an einer Zweckentfremdung abwägen muss. (....)
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Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
Schlagwörter: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV), „Bahnflächen nicht zur Plünderung freigeben“, Unions-Entwurf zur Entwidmung von Bahnflächen, CDU/CSU-Fraktion, § 23 AEG, Ausverkauf von Bahnflächen, Verkehrsbedürfnis
Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien
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