Pressemitteilung: Höhere Trassenpreise im SPNV gefährden Verkehrsangebote

Am 22. Juli 2026 hat die Bundesnetzagentur die Entgeltgenehmigungen für 2026 aufgehoben und neu beschieden. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung von über 9 Prozent für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es drohen Einschränkungen im Angebot.
Die Bundesnetzagentur hat gestern für 2026 ein neues Trassenpreissystem bekanntgegeben. Dieses bringt eine Erhöhung der Trassenentgelte für den SPNV, die gegenüber den bisher geltenden Trassenentgelten um über 9 Prozent steigen. Mit dieser neuen Genehmigungsentscheidung entstehen allein für das laufende Fahrplanjahr Nachforderungen der DB InfraGO gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des SPNV, die letztlich von den Bundesländern zu tragen sind, in Höhe von rund 400 Millionen Euro.
Die Länder und SPNV-Aufgabenträger können die dazu erforderlichen Mittel nicht aufbringen, da die dafür zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel durch langlaufende Verkehrsverträge gebunden sind. Der Bund hatte seinerzeit die sog. SPNV-Trassenpreisbremse geschaffen, um den SPNV in seiner Funktion der Daseinsvorsorge vor überproportionalen Kostensteigerungen zu schützen und eine ansonsten erforderliche Erhöhung der Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz zu vermeiden. Die Aufgabenträger fordern den Bund dazu auf, diese Mehrkosten nun zu tragen. (....)

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Quelle: Bundesverband SchienenNahverkehr e. V.

Stichwörter: Bundesverband SchienenNahverkehr e. V., Trassenpreise SPNV, Bundesnetzagentur, DB InfraGO, Regionalisierungsmittel, SPNV‑Trassenpreisbremse, EuGH‑Urteil März 2026, Eisenbahnregulierungsgesetz, Angebotsplanung, Kostensteigerungen, juristische Schritte

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr

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