Pressemitteilung: Rechtsgutachten schafft Klarheit: Bund kann mehr Verantwortung für Seehäfen übernehmen
Berlin/Hamburg – Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) sieht sich durch das von der IHK Nord vorgelegte Rechtsgutachten zur Finanzierung der deutschen Seehäfen in seiner langjährigen Forderung nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes bestätigt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Aufstockung der bestehenden Finanzhilfen des Bundes für die Seehäfen grundsätzlich auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich ist. Damit erhält die Debatte um eine auskömmliche und langfristig verlässliche Finanzierung der deutschen Seehäfen eine neue Grundlage. Bislang wurde einer substanziellen Erhöhung des sogenannten Hafenlastenausgleichs auf Bundesebene wiederholt mit verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Das Gutachten zeigt nun Wege auf, wie die bestehende Bundesbeteiligung im geltenden verfassungsrechtlichen Rahmen deutlich ausgeweitet werden kann. (....)
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Quelle: ZDS Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V.
Stichwörter: ZDS Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V., Rechtsgutachten, IHK Nord, Finanzierung Seehäfen, Bundesbeteiligung, Hafenlastenausgleich, verfassungsrechtlicher Rahmen, nationale Bedeutung der Häfen, Investitionsbedarf, öffentliche Infrastruktur, Sondervermögen Infrastruktur, Verteidigungshaushalt
Kategorie(n): Logistische Infrastruktur
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