Deutsche Bahn AG: Trassenpreise 2027: DB InfraGO klagt gegen Bescheid der Bundesnetzagentur (24. Juli 2026)
Die DB InfraGO hat gestern Abend (23. Juli 2026) gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA), der die maximale Gesamtsumme zur Kalkulation der Trassenpreise 2027 festlegt, Klage eingereicht. Zusätzlich hat die DB InfraGO ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln beantragt.
Darum geht es: Am 24. Juni 2026 hatte die BNetzA die sogenannte Obergrenze der Gesamtkosten für die Trassenpreise 2027 auf 7,317 Milliarden Euro festgelegt. Das sind rund 231 Millionen Euro weniger, als die DB InfraGO (7,548 Mrd. Euro) unterstellt hat.
Diese 231 Millionen Euro sind Einnahmen, die der DB InfraGO aufgrund der geringeren Festlegung der BNetzA im nächsten Jahr fehlen könnten. Würden die betreffenden Kosten weder über Trassenentgelte noch über Bundeszuwendungen finanziert, entstünde eine Finanzierungslücke mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Qualität im Schienennetz.
Die Obergrenze der Gesamtkosten bestimmt, in welchem Umfang die DB InfraGO die Kosten, die ihr aus dem Betrieb und der Instandhaltung des Schienennetzes entstehen, über Trassenpreise refinanzieren darf. Trassenpreise sind das Entgelt für die Nutzung der Schieneninfrastruktur. Heißt: Jeder Zug, der fährt, zahlt eine Schienenmaut an den Infrastrukturbetreiber DB InfraGO.
https://www.deutschebahn.com/de/presse/Newsblog-12829716
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV): DB InfraGO klagt gegen Bundesnetzagentur: Bund muss Verantwortung übernehmen (24.07.2026)
VDV fordert auskömmliche Finanzierung der Infrastruktur und ein tragfähiges Trassenpreissystem
Der Eisenbahn-Branchenverband VDV bewertet die Klage der DB InfraGO gegen die Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 als nachvollziehbar. Aus Sicht des Infrastrukturbetreibers fehlen Mittel für die Instandhaltung. Diese Lücke muss politisch geschlossen werden. „Der Bund muss seiner Verantwortung als Eigentümer endlich gerecht werden. Wenn DB InfraGO mangels belastbarer und verbindlicher Aussagen des Eigentümers den Klageweg gegen die Bundesnetzagentur beschreiten muss, dann zeigt das, wie unzureichend die bisherigen Rahmenbedingungen für die Schiene sind. DB InfraGO hat ein Anrecht auf eine auskömmliche Finanzierung. Die Branche braucht verlässliche Zusagen des Bundes und ein reformiertes, tragfähiges Trassenpreissystem“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
https://www.vdv.de/presse.aspx?id=9d2a53ea-1673-4d8e-9629-8a5d63831668&mode=detail&coriander=V3_0cf91127-3bc4-607f-562c-119c6b91c8f8
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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr
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